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Lesben- und Schwulenverband begrüßt Selbstbestimmungsgesetz

Berlin (dts) – Der Lesben- und Schwulenverband hat die Verabschiedung des neuen Selbstbestimmungsrechts durch die Bundesregierung gelobt, übte zugleich aber Kritik an einigen geplanten Regelungen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Kabinettsentwurf der nächste Schritt zur rechtlichen Selbstbestimmung von trans, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen getan ist. Das war längst überfällig“, sagte Mara Geri aus dem LSVD-Bundesvorstand dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).

„Allerdings ist der aktuelle Gesetzesentwurf immer noch von Fremdbestimmung und Misstrauen insbesondere gegen trans Personen geprägt.“ Alle demokratischen Parteien müssten das Gesetz nun im parlamentarischen Prozess noch verbessern, forderte Geri. So seien noch Änderungen nötig, beispielsweise bei der Anzeigepflicht von einer Änderungsabsicht beim Standesamt, der Berücksichtigung von Jugendlichen und dem Wegfall der Möglichkeit, den Vornamen unabhängig vom Personenstand zu ändern.

„Die geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen muss ohne Wenn und Aber gewährleistet werden.“ Kritisch sieht der Verband zudem die Neuerung im Gesetzesentwurf, wonach Betreiber etwa von Frauensauen und Frauenhäusern vom Hausrecht Gebrauch machen und bestimmten Besuchern den Zutritt verwehren können. „Dies könnte als Legitimierung für diskriminierende Ausschlüsse von trans, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen aus Einrichtungen, Räumen und von Veranstaltungen genutzt werden“, sagte Geri. Das würde denen in die Hand spielen, die versuchen, die rechtliche und gesellschaftliche Ausgrenzung von betroffenen Personen zu rechtfertigen.

Der Lesben- und Schwulenverband vertritt neben homosexuellen auch bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen. Transgeschlechtliche Menschen identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt meist anhand des Aussehens der Geschlechtsorgane zugeschrieben wurde. Intergeschlechtliche Menschen haben körperliche Merkmale, die sich nicht als ausschließlich männlich oder ausschließlich weiblich kategorisieren lassen.

Foto: Regenbogen-Fahne (Archiv), über dts Nachrichtenagentur