Berlin (dts) – Die Bundesregierung hat grünes Licht für das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ gegeben. Das Kabinett brachte den gemeinsamen Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch auf den Weg.
Bürger sollen demnach künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Änderungen sollen drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden, für erneute Änderungen gilt eine einjährige Sperrfrist. Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; Minderjährige ab 14 Jahren sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen.
Eltern soll unterdessen die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden. Das Gesetz richtet sich laut Bundesregierung an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen; die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen für die Änderung nicht länger erforderlich sein. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Die Ampel setzt mit dem Beschluss ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Bei der Vorstellung des Gesetzes vor dem Kanzleramt wurden Paus und Buschmann von zwei Frauen angeschrien, die das Gesetz als „Schande“ bezeichneten. Buschmann verteidigte das „Selbstbestimmungsgesetz“ unterdessen als Ausdruck einer Politik, „für die die Grundrechte an erster Stelle stehen“. Es nehme niemandem etwas weg. „Menschen haben das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, dazu gehört auch die sexuelle Identität.“
Das geltende Recht schikaniere transgeschlechtliche Menschen – diesen „unwürdigen Zustand“ wolle man beenden, so der Minister. Paus sprach derweil von einem „wichtigen Tag“ für alle trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiere die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz der Privatsphäre. „Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert.“
Damit sei jetzt endlich Schluss.
Foto: Lisa Paus und Marco Buschmann am 23.08.2023, über dts Nachrichtenagentur