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Geschenkt: 100 Euro für jeden neuen Hauptwohnsitz

Themenbild: Pixabay

Oldenburg. Wer in Oldenburg ein Studium oder eine Ausbildung beginnt und dabei den Hauptwohnsitz nach Oldenburg verlegt, kann sich über ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro freuen. Der Willkommensbonus wird gegenüber den vergangenen Jahren sogar ausgeweitet: mit einer Verdoppelung des Betrags und erweitertem Personenkreis. Bislang konnten lediglich Studierende einen Bonus von 50 Euro erhalten.

Wie bekommt man das Begrüßungsgeld?

Das Antragsformular und alle weiteren Informationen gibt es online unter www.oldenburg.de/begruessungsgeld ». Den Antrag stellen können alle neuen Studierenden der Oldenburger Hochschulen sowie alle neuen Auszubildenden in Oldenburger Betrieben, die im Jahr 2023 studiums- oder ausbildungsbedingt nach Oldenburg ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden. Als Nachweis dient eine Immatrikulationsbescheinigung beziehungsweise eine Ausbildungsbescheinigung. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2023 online gestellt werden. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürger ihren Hauptwohnsitz in 2023 nach Oldenburg verlegen und diesen zum Stichtag 30. Juni 2024 noch innehaben. Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt im Spätsommer 2024, anschließend wird der Willkommensbonus ausgezahlt.

Wie viele Studierende haben bislang davon profitiert?

Seit 2003 können Oldenburger Studierende ein Begrüßungsgeld bei der Stadt erhalten. Jährlich werden etwa 500 Anträge gestellt. Auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen und SPD wird das Begrüßungsgeld nun zum 1. August 2023 erhöht und erweitert, sodass in Zukunft noch mehr junge Menschen davon profitieren können.

PM/Stadt Oldenburg