Oldenburg. Zukünftig richtet die Stadt Oldenburg ihr Förder-Engagement ausschließlich auf neue Solar-Aufdachanlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens drei Kilowatt (Kilowatt peak, kWp) aus. Steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Balkonmodule, werden künftig von der Förderung ausgenommen.
Diesem Vorschlag zur Änderung der Photovoltaik-Förderrichtlinie hat der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) am Donnerstag, 8. Juni, zugestimmt. Nun muss noch der Rat in seiner Juni-Sitzung zustimmen. Seit 2019 fördert die Stadt Oldenburg Solaranlagen. Mit Aufnahme der Balkonanlagen in die Förderung 2022 haben die kleinen Anlagen, bestehend aus einem oder zwei Modulen, eine stetige Beliebtheit erfahren: Seitdem wurden insgesamt 1.157 Förderzusagen erteilt und damit 347.750 Euro für Balkonanlagen bereitgestellt. Für bereits zugesagte Anträge, die noch in Bearbeitung sind, gilt die bisherige Förderrichtlinie.
Balkonmodul-Boom durch gestiegene Strompreise und Verunsicherung
Spätestens mit den stark gestiegenen Strompreiskosten im letzten Jahr und der damit zunehmenden Verunsicherung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zur Versorgungssicherheit haben sich viele Menschen eine solche kleine Solaranlage angeschafft und damit regelrecht einen Boom am Markt ausgelöst. Mittlerweile gibt es die Anlagen bei zahlreichen Discountern für rund 500 Euro – Balkonanlagen amortisieren sich dadurch schon in relativ kurzer Zeit. Daher wird eine Förderung nicht mehr benötigt. Auf Bundesebene werden derzeit weitere Vereinfachungen vorbereitet, die dafür sorgen werden, dass sich die Balkonanlagen zukünftig noch stärker am Markt etablieren.
Verfügbare Fördermittel besser einsetzen
Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht freut sich über die starke Nachfrage an dem Förderprogramm und resümiert: „Mit dem aktuellen Boom ist ein Ende der Förderung von Balkonanlagen folgerichtig. Die verfügbaren Fördermittel können besser an anderer Stelle einen Anreiz geben, sich für eine klimafreundliche Investition zu entscheiden – zum Beispiel bei Maßnahmen zur Altbausanierung wie Dämmungen, Heizungs- oder Fenstertausch. Hier sind die Investitionen durch die Inflation deutlich teurer geworden als noch vor wenigen Jahren.“
Restbudget von 100.000 Euro für 2023
Die Verwaltung plant, das Förderfenster für die größeren Solar-Aufdachanlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens drei kWp mit einem Restbudget von circa 100.000 Euro noch in diesem Jahr erneut zu öffnen. Der Zeitpunkt der erneuten Antragstellung wird über die Website www.oldenburg.de/pv-foerderung rechtzeitig bekannt gegeben.
PM/Stadt Oldenburg