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Außerplanmäßige Bewilligung: Zusätzlich 840.000 Euro für Wohnungsbauförderung

Themenbild: Pixabay

Oldenburg. Oldenburg wächst – das zeigt nicht nur ein Blick in die Bevölkerungsstatistik, die Ende 2022 mit 173.987 Einwohnerinnen und Einwohnern einen neuen Höchststand verzeichnete, sondern auch der Wohnungsmarkt. Deshalb hat die Stadt ein Wohnungsbauförderungsprogramm ins Leben gerufen – und die Nachfrage nach diesem finanziellen Zuschuss ist enorm.

Kein Wunder: Gründe dafür sind sowohl höhere Bauzinsen als auch die Tatsache, dass die (Wohnungsbau-)Fördermittel durch die kreditgebenden Banken als Eigenkapital gewertet werden. „Um allen vorliegenden Anträgen gerecht zu werden, werden zusätzlich 840.000 Euro für die Wohnungsbauförderung bereitgestellt. So unterstützen wir entsprechende Bauvorhaben für Mietwohnungen oder Modellvorhaben der Stadtentwicklung, die ohne die Aussicht auf eine städtische Finanzspritze möglicherweise erst verzögert starten könnten – und geben so Planungssicherheit bei der Baufinanzierung“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. Damit dies gelingt, muss der Rat einem entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 26. Juni zustimmen.

Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung?

Für die Wohnungsbauförderung stehen im Haushalt 2023 neben einer Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2022 von circa 1,4 Millionen Euro weitere 500.000 Euro zur Verfügung, die entweder verausgabt oder bereits per Bescheid gebunden sind. Durch Bewilligung der zusätzlichen, außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 840.000 Euro könnten alle vorliegenden Anträge der Wohnungsbauförderung bewilligt werden.

Da die Auszahlung der Wohnungsbauförderung vom Baufortschritt abhängig ist und dieser wiederum von der Verfügbarkeit von Handwerkern und Baustoffen, ist in 2023 nicht mit einer Auszahlung zu rechnen. Für die Versendung der Bescheide ist die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ausreichend. Heißt: Die Aufträge können noch in 2023 erteilt werden, das Geld dafür fließt im kommenden Jahr.

Über die Wohnungsbauförderung in Oldenburg

Vorrangiges Ziel der städtischen Wohnungsbauförderung ist es, den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen im Stadtgebiet zu forcieren, um die Situation gerade in diesem Marktsegment zu verbessern. Die Förderung wird deshalb als direkter Zuschuss gewährt. Daneben werden vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der von derartigen Projekten ausgehenden Impulswirkung Modellvorhaben der Stadtentwicklung gefördert.

PM/Stadt Oldenburg

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