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Ammerland

Ammerländer müssen sich vor dem Gericht verantworten

Westerstede. Das Amtsgericht Westerstede verhandelt am 13. Januar 2023, ab 8:30 Uhr, Saal 2, insgesamt 5 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Landkreises Ammerland wegen Verstößen gegen § 20a Abs. 5 S. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG).

In zwei Fällen wird den in einer Pflegeeinrichtung in Rastede tätigen Betroffenen aus Oldenburg vorgeworfen, Immunitätsnachweise gegen COVID-19 entgegen den Anordnungen des Landkreises Ammerland nicht vorgelegt zu haben. Daraufhin wurden Geldbußen in Höhe von jeweils 1.000,00 € festgesetzt. In einem weiteren Fall wird dies einem in Sande wohnhaften Mitarbeiter eines Rettungsdienstes aus Westerstede vorgeworfen; es wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € festgesetzt. Außerdem wird einem Zahnarzt aus Bad Zwischenahn und seiner Mitarbeiterin vorgeworfen, keine Immunitätsnachweise vorgelegt zu haben; es wurden Geldbußen von 1.500,00 € bzw. 1.000,00 € festgesetzt.

Die Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Betroffenen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.