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Blaulicht

Baby verhungert: Landgericht spricht Mutter frei

Verden. Das Landgericht Verden hat im Fall eines verhungerten Säuglings die Mutter freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen die Frau gefordert, doch das Gericht konnte den Tötungsversuch nicht nachweisen.

Vor dem Landgericht Verden musste sich eine 34-Jährige Mutter verantworten. Sie soll im Frühjahr 2019 ihren Säugling verhungern lassen haben. Der Junge war Ende April 2019 im Krankenhaus geboren worden. Nachdem die Mutter aus der Klinik entlassen wurde, soll sie ihrem Baby viel zu wenig Nahrung gegeben haben, obwohl sie den am Ende lebensbedrohlichen Zustand erkannt habe, so der Vorwurf. Die Frau hatte zu dem Zeitpunkt bereits vier andere Kinder. Als das Baby zwei Wochen nach der Geburt dehydriert ins Krankenhaus kam, soll es 1.130 Gramm weniger gewogen haben als bei der Geburt. Schließlich versagten die Organe des Kindes.

Staatsanwaltschaft ging zunächst von Totschlag aus

Der Anklage zufolge soll die Frau ihren Sohn bei sechs täglichen Mahlzeiten lediglich mit je 20 Milliliter statt der mindestens 100 Milliliter Säuglingsmilch versorgt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungs-Strafe wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Dies konnte das Gericht in seinem Urteil allerdings nicht feststellen. Wie es überhaupt zu dem desolaten Zustand des Jungen kam, konnte die Kammer nicht abschließend feststellen. Der Prozess habe dazu leider keine Erkenntnisse liefern können, berichtete das Stader Tageblatt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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