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Freiheitsstrafe gegen Ex-EWE-Chef bleibt bestehen

Der frühere EWE-Chef Matthias Brückmann blieb mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Im April wurde Brückmann wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Der BGH konnte keine Rechtsfehler zum Nachteil des ehemaligen EWE-Chefs feststellen, sodass die Freiheitsstrafe von zehn Monaten bestehen bleibt. Die Strafe wurde bereits im April zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss Matthias Brückmann 18.000 EUR zahlen, das Geld sollte an bedürftige Kinder gehen. Das Landgericht Oldenburg hatte Brückmann Anfang April dieses Jahres wegen Untreue in zwei Fällen verurteilt.

Wie der Bundesgerichtshof vor einer Woche mitteilte, wurde das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüft. Das Urteil ist rechtskräftig. Brückmann war von 2015 bis Februar 2017 Vorstandsvorsitzender des Oldenburger Energieversorgers EWE.