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Home Regional Oldenburg

Öl- und Gasheizungen: Kein Betriebsverbot für bestehende Anlagen

Klarstellung zum Klimaschutzplan

pm/Oldenburg von pm/Oldenburg
16. Dezember 2022
in Oldenburg, Pressemitteilungen, Ratgeber, Regional
Radiator thermostat

Symbolfoto: iStock

Oldenburg. Mit dem neuen „Klimaschutzplan Oldenburg 2035“ sollen die Treibhausgas-Emissionen in der Stadt bis Mitte des nächsten Jahrzehnts so weit wie möglich reduziert werden. Die Verabschiedung durch den Stadtrat ist für die Sitzung am Montag, 19. Dezember, vorgesehen. Im Kern zielen die 90 Einzelmaßnahmen auf die Einsparung des Energieverbrauchs und die schnellstmögliche sukzessive Abkehr von fossilen Brennstoffen ab. Auch die aktuelle Energiekrise hat nochmals verdeutlicht, dass eine sichere, unabhängige und kostengünstige Energieversorgung auf regionaler Ebene nur mit erneuerbaren Energien funktionieren kann.

Nach den Berechnungen für die Stadt Oldenburg, die mit Unterstützung der Hamburg Institut Consulting GmbH erstellt wurden, werden aber auch noch nach 2035 CO2-Emissionen übrigbleiben. Diese werden vor allem im Privatbereich verursacht werden, da auch 2035 noch nicht jedes Auto batterieelektrisch fahren wird und noch nicht alle Haushalte fossilfrei heizen werden. „Die Stadt Oldenburg plant also nicht, bis 2035 Gashähne zuzudrehen oder Verbrenner-PKW zu verbieten“, betont Dr. Norbert Korallus, Leiter des Amtes für Klimaschutz und Mobilität.



Mögliches Verbrennungsverbot greift nur beim Austausch von Heizkesseln

Der Plan enthält indes einschränkende Maßnahmen. Zum Beispiel wird die Frage eines Verbots der Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen im Gebäudebestand formuliert. Dieses Verbot, das nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern einzelfallbezogen ausgesprochen werden könnte, würde also nur bei einem Austausch von Heizkesseln greifen. „Ein Betriebsverbot bestehender Anlagen ist damit explizit nicht verbunden“, stellt Korallus klar. „Durch eine heutige – und damit frühzeitige Einführung – können Eigentümerinnen und Eigentümer aber in der Entscheidungs- und Investitionssicherheit unterstützt werden.“

Gasheizungen werden zur Nischentechnologie

Das beratende Hamburg Institut geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen werden, dass es am Ende gar kein Verbot braucht. Die Fachleute rechnen damit, dass die fossile Wärmeerzeugung in naher Zukunft die teuerste Heiztechnologie werden wird. Aus ihrer Sicht wird es immer weniger Angebote für Verbrennerkessel geben. Das Hamburg Institut erwartet, dass Gasheizungen – auch wegen anstehender gesetzlicher Vorgaben auf Bundesebene – zu einer Nischentechnologie werden.

Verbrennung von Holz ausgenommen

Die Verbrennung von Holz, beispielweise in Kaminöfen, wäre von dem vorgeschlagenen Verbrennungsverbot ausgenommen. Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, müsste allerdings aus Sicht der Fachleute auch die Holzverbrennung schnellstens beendet werden, da das Holz nicht zusätzlich in dem Umfang nachwachsen kann, der die Emissionen durch die Verbrennung signifikant ausgleichen könnte.

Grundsatz: Ambitioniert, aber realistisch

Der Klimaschutzplan ist fokussiert auf die kommunalen Handlungsmöglichkeiten und auf die größtmögliche Klimaschutzwirkung. Die Stadt kann Vorbild sein und ihre Emissionen so weit wie möglich senken, sie kann die Stadtgesellschaft motivieren, mitzumachen und an der Vereinfachung des Weges arbeiten. Dabei folgt der Klimaschutzplan dem Grundsatz „ambitioniert, aber realistisch“.

Tags: Klimaschutzplan
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