Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bundestag hat dem entsprechenden Gesetzentwurf nun zugestimmt. Das Gesetz soll am 21. Dezember 2022 in Kraft treten. Die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres starten.
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler können auf Antrag eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Von der Energiepreispauschale können insgesamt knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren. Berechtigt sind alle Menschen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.
„Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger anlässlich des Kabinettsbeschlusses.