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Oldenburg

Tipps rund um den Weihnachtsmarkt: Hilfe! Ich wurde bestohlen

Oldenburg. In den vergangenen beiden Jahren sind die Weihnachtsmärkte durch die Corona-Pandemie zum Teil ausgefallen. In diesem Jahr werden sie wieder stattfinden, einige Märkte wurden bereits eröffnet. Mit dabei sein werden auch Taschendiebinnen und -diebe. In einem unachtsamen Moment greifen sie dann blitzschnell zu und die Geldbörse ist weg. Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt daher alle Besucherinnen und Besucher der niedersächsischen Weihnachtsmärkte und gibt nützliche Tipps, wie Sie Ihre Wertsachen vor Diebstahl schützen können.

Taschendiebinnen und -diebe agieren professionell und sind oft international organisiert. Sie gehen meist in Teams vor und verwenden verschiedene Maschen, um ihre Opfer zu bestehlen. Exemplarisch ist der sogenannte Rempel-Trick. Die erste Person rempelt das potenzielle Opfer zumeist im Gedränge der Weihnachtsmärkte an, die nächste Person greift in die Jacken- oder Handtasche und nimmt die Beute an sich. Eine dritte Person verschwindet dann mit dem Diebesgut in der Menschenmenge. Die Täterinnen und Täter haben es mittlerweile nicht nur auf Bargeld abgesehen. Auch Bankkarten sind für sie von großem Interesse. Mit einer gefälschten Unterschrift, einer in der Geldbörse versteckten PIN oder der kontaktlosen Bezahlfunktion haben die Diebinnen und Diebe leichtes Spiel.

Wie schütze ich mich gegen Taschendiebe?

  1. Trage Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  2. Trage Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemm sie sich unter den Arm.
  3. Benutze einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  4. Lege Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern trage sie möglichst körpernah.
  5. Hänge Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stell dich nicht unbeaufsichtigt ab.
  6. Sei aufmerksam und vorsichtig, wenn du durch fremde Personen abgelenkt wirst und diese eine unangebrachte Nähe zu dir herstellen.

Was tun, wenn es zu spät ist?

  1. Ist dir deine Zahlungskarte abhandengekommen, lasse diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachte, dass du deine Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen kannst, sofern sich deine Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wende dich direkt an Ihr Kreditinstitut.
  2. Damit deine Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, musst du den Diebstahl der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

Wichtig: Zeige einen Diebstahl auch bei der Polizei an! Prüfe sorgfältig deine Kontobewegungen und reklamiere unberechtigte Abbuchungen bei deiner Bank oder Sparkasse.

 

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