Oldenburg. Die zurzeit gültigen Abfallgebührenmarken für das Jahr 2018 sind auch für 2023 gültig. Aus technischen Gründen können Änderungen der angemeldeten Tonnen nur dann im Jahresbescheid 2023 berücksichtigt werden, wenn sie bis Freitag, 9. Dezember 2022, beim Fachdienst Finanzen der Stadt Oldenburg beantragt wurden. Dies gilt sowohl für Änderungen des Tonnenvolumens, als auch im Falle eines Umzuges für das Grundstück, auf dem sie genutzt werden. Änderungen, die nach diesem Termin mitgeteilt werden, können erst ab Mitte Januar 2023 nach dem Versand der Jahresbescheide durch einen Änderungsbescheid berücksichtigt werden.
Die gewünschten Änderungen können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder die beauftragten Hausverwaltungen schriftlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg, per E-Mail an steuern@stadt-oldenburg.de, per Fax an die Nummer 0441 235-3121 oder persönlich beim Fachdienst Finanzen beantragen.
Falls bei einem Umzug Abfalltonnen zur neuen Wohnung mitgenommen werden, ist es erforderlich, diese Abfalltonnen auf das neue Grundstück umzumelden. Die Online-Ummeldung sowie weitere Informationen zu Mülltonnen finden Sie online unter www.oldenburg.de/awb.