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Oldenburg

Warum das Parken in Oldenburg nach elf Jahren teurer werden soll

Oldenburg. Das Parken in Oldenburg wird teurer. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die im Verkehrsausschuss am 14. November zur Vorberatung ansteht und am 28. November vom Stadtrat beschlossen werden soll. In der innenstadtnahen Parkzone I soll die Parkgebühr ab 2023 einen Euro für jede angefangene halbe Stunde betragen (bisher: 60 Cent).

Haushaltsbeschluss macht Mehreinnahmen nötig
Die Stadtverwaltung reagiert mit diesem Beschlussvorschlag auf politische und rechtliche Rahmenbedingungen. Zum einen war im von der Ratsmehrheit beschlossenen Haushalt für 2022 eine Erhöhung der Einnahmen aus Parkgebühren um 500.000 Euro vorgegeben, um damit die „Verkehrswende“ zu fördern. Mit der nun gewählten Umsetzung greift die Verwaltung eine gutachterliche Empfehlung aus dem Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 auf. In dem Entstehungsprozess hat sich ein Teilprojekt mit dem Parkraummanagement beschäftigt und Vorschläge zur geplanten Parkgebührenerhöhung erarbeitet.

Erhebung von Parkgebühren wird zum Teil steuerpflichtig

Zum anderen wird der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Änderung des Umsatzsteuergesetzes Rechnung getragen: Demnach ist die Erhebung von Parkgebühren auf „selbständigen“ Parkplatzflächen, die den Charakter einer eigenen öffentlichen Wegeanlage haben und über eine Zufahrt mit Straßenanbindung erschlossen werden, steuerpflichtig. Das gilt in Oldenburg nach überschlägiger Berechnung für 50 Prozent der Parkgebühreneinnahmen. Damit wären – auf der Basis der vor der Corona-Pandemie erzielten Einnahmen – etwa 480.000 Euro ans Finanzamt abzuführen.

Gutachten schlägt stufenweise Erhöhung bis 2025 vor
Der gutachterliche Vorschlag der Planungsgesellschaft „büro stadtVerkehr“ sieht eine stufenweise Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren bis 2025 vor. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beschränkt sich hingegen zunächst auf eine Anhebung in 2023. Neben der Zone I sollen im nächsten Jahr auch die Tarife in den Zonen II (außerhalb des Innenstadtbereiches) und III (Parkplätze an der Messestraße bei den Weser-Ems-Hallen) angepasst werden. Für Zone II ist vorgesehen, die Gebühr von 30 auf 50 Cent je angefangene halbe Stunde zu erhöhen. In der Zone III wird das Parkentgelt ebenfalls von 30 auf 50 Cent für jeweils 30 Minuten angehoben, es bleibt jedoch im Höchstfall bei drei Euro pro Tag.

In der Projektbegleitgruppe zum Rahmenplan Mobilität und Verkehr war der Vorschlag zur Gebührenerhöhung kontrovers diskutiert worden. Es gab Stimmen, die eine stärkere Anhebung befürworten, und es gab gleichfalls Stimmen, die eine Erhöhung ablehnten. Aus Sicht der Verwaltung und des Planungsbüros birgt eine noch kräftigere Erhöhung der Tarife die Gefahren, dass die bewirtschafteten Parkplätze weniger nachgefragt werden, die Suche nach kostenfreien Parkplätzen zu unnötigem Verkehr führt und die Frequenz in der Innenstadt leidet.

Parkzone I soll erweitert werden
Zuletzt waren die Parkgebühren in Oldenburg im Jahr 2011 angehoben worden. Mit der Änderung der Gebührenordnung soll auch die Parkzone I erweitert werden – dies war ebenfalls eine politische Vorgabe. Folgende Straßen sollen künftig zur Parkzone I gehören und sie umschließen: Peterstraße (einschließlich Parkplatz Katharinenstraße PFL), Herbartstraße bis Bismarckstraße, Bismarckstraße, Gartenstraße, Schloßwall, Elisabethstraße, Schleusenstraße, Kanalstraße, Staupromenade, Stau bis Bahnübergang, Alter Stadthafen, Bahnhofsvorplatz, Moslestraße, Bundesbahnweg, Donnerschweer Straße, Pferdemarkt einschließlich der Parkplätze (ausgenommen ist die Marktfläche).

Wie hoch sind die Parkgebühren-Einnahmen?
Durch Corona-bedingte Einschränkungen sind die Einnahmen aus Parkgebühren in den Jahren 2020 und 2021 auf jeweils rund 2,6 Millionen Euro gesunken. Vor der Pandemie lagen die Einnahmen bei etwa 3,4 Millionen Euro (2019).