<strong>Es geht weiter in der Diskussion um die aktuelle Situation auf den Dobbenwiesen (<a href="https://oldenburgernachrichten.de/7761/dobbenwiese-bleibt-im-fokus-der-polizei/"><em>ON berichete</em></a>): Dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima des Oldenburger Rates, der sich heute um 17 Uhr trifft, liegt eine Beschlussvorlage vom 02. Juli über die Nutzung der Wiesen zur Abstimmung vor. Inzwischen liegen auch ein Änderungsantrag sowie ein weiterer Antrag für Sanitäranlagen von der CDU-Ratsfraktion vor. Hier alle Informationen im Überblick: Wie könnte es mit den Dobbenwiesen weitergehen?</strong> <h4>Worum geht es?</h4> Die Dobbenwiesen sind schon seit mehreren Jahren, besonders in den Sommermonaten und bei der jungen Bevölkerung Oldenburgs, zum abendlichen Treffpunkt geworden. Auch in diesem Jahr häufen sich Beschwerden von Anwohner:innen über Lärm, übermäßigen Alkoholkonsum und Müll. In der Beschlussvorlage wird die Notwendigkeit einer neuen Satzung damit begründet, dass „im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Schwere und der Anzahl der Vorfälle nochmals eine dramatische Steigerung“ festgestellt worden sei, und, dass „ein verschärftes und erhöhtes Handeln der Polizei- und Vollzugskräfte“ erforderlich sei, um die Situation langfristig zu verbessern. Neben sogenannten „repressiven Maßnahmen“, wie etwa eine erhöhte Polizeipräsenz oder das Aufstellen von mehr Mülltonnen, seien nun also auch verbindliche Regelungen für die Nutzung der Dobbenwiesen dringend notwendig. Ziel der neuen Satzung soll sein, dass die Dobbenanlagen weiterhin für jede und jeden zugänglich sein sollen, sei es zur Erholung oder für sportliche Betätigung. <h4>Was genau beinhaltet die neue Satzung?</h4> Die Satzung soll unter anderem Lärm vermeiden, temporär den Alkoholkonsum untersagen und das Entzünden von Feuer verbieten. Dies soll an allen Wochentagen gelten. Die Inhalte der Satzung sollen mit der Oldenburger Polizei abgesprochen worden sein. <h4>Jetzt nochmal genau: Was schlägt die Satzung vor?</h4> Die Vorlage der neuen Satzung versteht die Dobbenanlagen als den Bereich der öffentlichen Grünanlagen zwischen den Straßen Rummelweg, Lasiusstraße, Tappenbeckstraße und Hindenburgstraße. Die Dobbenwiese ist eine öffentliche Anlage und dementsprechend jeder und jedem kostenlos zugänglich. Grundsätzlich sollen sich alle dabei so verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder belästigt wird. Dementsprechend würde die neue Satzung es untersagen, <strong>„unzumutbaren“ Lärm zu produzieren</strong>, wozu auch die Nutzung von technischen Geräuschverstärkern zwischen 22 und 7 Uhr gehört. Ebenfalls geahndet würde, wenn <strong>Rasenflächen, Bänke oder andere Einrichtung etwa durch Plakate, Sticker oder Spraydosen beschädigt oder verunreinigt werden</strong>. Die Satzung würde auch die <strong>Nutzung von offenem Feuer sowie Grill- und anderen Kochgeräten untersagen</strong>. Es wird zudem explizit erwähnt, dass es Nutzer:innen der Dobbenwiese weiter <strong>untersagt ist, die Notdurft im Bereich der Wiese zu verrichten</strong>. Auch der <strong>Alkoholkonsum wäre von März bis Oktober von 22 bis 7 Uhr auf der Wiese verboten</strong>. In der Begründung zu der Beschlussvorlage heißt es, dass diese Maßnahme besonders die minderjährigen Nutzer:innen der Wiese schützen soll. Wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen dessen handelt, kann mit einer <strong>Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro</strong> geahndet werden. §4 der Nutzungssatzung würde der Stadt zudem erlauben, die Dobbenanlage insgesamt oder in Teilen zu sperren. Am Ende gilt aber die Entscheidung im Einzelfall, damit „nicht jede niedrigschwellige Verbotshandlung automatisch geahndet werden muss“ – wer sich also ohne großartig Lärm zu produzieren auch nach 22 Uhr ein Bier auf der Wiese öffnet, muss nicht zwangsweise mit einem Platzverweis rechnen. Da sich die Vorfälle und Beschwerden aktuell nur auf die Dobbenwiesen konzentrieren, würde die neue Satzung auch nur für diesen Bereich gelten. Die Stadt behält sich in ihrer Begründung jedoch vor, bei ähnlichen Ausschreitungen auf anderen öffentlichen Grünflächen die vorgeschlagenen Maßnahmen durch einen Ratsbeschluss auf weitere Orte in Oldenburg zu übertragen. <strong>Welche Reaktionen gibt es bisher?</strong> Am Donnerstag, den 08. Juli, kurz vor der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima, ist ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion des Rates eingegangen. Sie schlägt darin vor, zwei besonders schwerwiegende Punkte aus der Beschlussvorlage zu ändern. Zum einen möchte die Fraktion, dass in der Klausel des Verbots von Kochgeräten Grills als Ausnahme gelten, sodass die Nutzung dieser weiterhin möglich wäre. Außerdem spricht sich die CDU-Fraktion dafür aus, das Alkoholkonsumverbot von 22 bis 7 Uhr komplett aus der Vorlage zu streichen. Auch wenn die Fraktion hinter dem Vorschlag steht, eine Nutzungssatzung für die Dobbenwiesen aufzustellen, hält sie ein komplettes Alkohol- und Grillverbot für unverhältnismäßig, da auch die Mehrheit der verantwortungsvollen Besucher:innen davon betroffen wäre. Zudem erkennt die CDU-Fraktion an, dass durch die Corona-Einschränkungen weiterhin viele Freizeitangebote in Oldenburg nicht möglich sind, sodass die Dobbenwiesen weiterhin als Treffpunkt möglich sein müssen. Dies unterstützt die Fraktion mit ihrem Vorschlag, an den Wochenenden eine mobile Sanitäranlage auf den Dobbenwiesen einzurichten. Der dazugehörige Antrag wird ebenfalls auf der Sitzung des Ausschusses um 17 Uhr diskutiert. Der Oberbürgermeisterkandidat der Linken in Oldenburg, Jonas Höpken, sieht in der vorgelegten Nutzungssatzung eine „Mischung aus Placebo und Populismus“, da sie am Kern des Problems vorbeigehe. Er ist der Auffassung, dass viele Dinge, die die Satzung erwähnt, schon längst geregelt seien, wie etwa das Verbot von nächtlichen Ruhestörungen oder Wildpinkeln. Viel wichtiger sei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme – dies sei eben nicht durch eine Satzung zu erreichen, sondern durch „ein entsprechendes soziales Klima in der Gesellschaft“. Höpken appelliert an all diejenigen, die sich in den letzten Wochen fehlverhalten haben, und bittet sie, an die „zivilisatorischen Grundregeln eines sozialen Miteinanders“ zu denken. Auch er spricht sich für öffentliche Toiletten und mehr Mülleimer aus. Die Hochschulpolitischen Listen der Universität Oldenburg haben sich ebenfalls zur geplanten Satzung geäußert. Campus Grün Oldenburg, Liste Informatik – die diverse Liste, die Linke Liste Oldenburg, die Liberale Hochschulgruppe und die Unabhängigen Studierenden Oldenburg kritisieren in einem gemeinsamen Statement, dass die Regelungen zu weit gehen und junge Menschen kein Gehör finden würden – denn laut des Statements habe die Stadtverwaltung vor Veröffentlichung des Entwurfes nicht einmal mit Interessensvertretungen junger Menschen gesprochen. Die hochschulpolitischen Listen sind der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen „von Autorität und politischer Willkür“ zeugen und „die Solidarität, die die jungen Leute der Gesamtbevölkerung im letzten Jahr entgegengebracht haben“ ignorieren. Insgesamt würde die neue Satzung die existierenden Probleme nicht lösen, sondern zu einer Verlagerung an andere Standorte führen. Auch der RCDS Oldenburg, eine weitere hochschulpolitische Gruppe, schließt sich dieser Meinung in Teilen an. Sie kritisieren ebenfalls das pauschale Alkoholverbot, das eventuelle Sperren der Anlage ohne definierten Grund sowie das Fehlen von handfesten Maßnahmen wie etwa die Einrichtung einer Toilettenanlage. <h4>Was wird nun also passieren?</h4> Heute, am Donnerstag, den 08. Juli, um 17 Uhr wird der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima über die Situation diskutieren. Die vorgelegte Nutzungssatzung für die Dobbenwiesen, inklusive der neuen Vorschläge und Änderungsanträge ist Punkt sieben auf der öffentlichen Tagesordnung. ON berichtet natürlich, wie sich der Ausschuss entschieden hat und wie es auf den Dobbenwiesen weitergehen wird.