A20 Camp darf bleiben
Die Gegner:innen der A20 im Ammerland haben einen Erfolg vor Gericht erreicht. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Räumungsbescheid des Landkreises Ammerland rechtswidrig ist. Die Bauaufsichtsbehörde hatte dem Besitzer der Wiese verboten, sein Grundstück für die Errichtung eines Zeltlagers zur Verfügung zu stellen, und dabei ausschließlich mit dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht argumentiert. Mitte Mai hatten jedoch die Klimaschützer:innen eine Dauermahnwache angemeldet und für das Verwaltungsgericht steht das Versammlungsrecht über dem Baurecht. Das Gericht sieht es bei Teilen der Zelte als „wahrscheinlich“ und bei weiteren als „möglich“ an, dass sie rechtlich gesehen Teil der Versammlung. Angesichts der „herausragenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit“ darf das Camp somit bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren bestehen bleiben. Das Gericht ergänzte in seiner Begründung zudem, dass „Anhaltspunkte für eine fehlende Friedlichkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angemeldeten Dauermahnwache nicht ersichtlich seien.“
Die Aktivist:innen sehen sich in ihrer Position nach der Entscheidung bestärkt. „In unserem Camp finden Workshops, Vorträge und Diskussionsrunden zu diversen Themen rund um den Bau der A20 statt. Wir wollen mit der lokalen Bevölkerung ins Gespräch kommen und haben einen zentralen Ort des A 20-Protests geschaffen. Dass das Zeltlager keine Privatparty ist, sondern als politische Versammlung verfassungsrechtlichen Schutz genießt, wurde nun gerichtlich bestätigt. Das ist ein großer Erfolg!“ erklärt Mischa Lauterbach vom A20 Camp