Oldenburg. Um das breite Kulturangebot für die Zukunft zu sichern und attraktiv zu halten, hat der Rat der Stadt Oldenburg am 30. Mai 2022 zum dritten Mal in Folge die „Strukturbrücke für die Kultur“ beschlossen. Der Gesamtetat des Förderfonds beträgt 263.000 Euro.
„Gerade im Kulturbereich sind die negativen Folgen der Corona Pandemie noch immer deutlich spürbar“, so Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Die Stadt will der Kultur auch in diesem Jahr mit Hilfe der Strukturbrücke wieder zur Seite stehen und unterstützen, wo es notwendig ist.“
Die institutionell geförderten Einrichtungen erhalten eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von maximal acht Prozent ihrer jeweiligen städtischen Jahresförderung. Freie Kulturschaffende sowie Solokünstlerinnen und Solokünstler können eine einmalige Projektförderung in Höhe von maximal 3.500 Euro beantragen. „Das Antragsverfahren für die Strukturbrücke ist sehr einfach gehalten“, sagt Kulturamtsleiterin Christiane Cordes. „Damit haben wir in den beiden vergangenen Jahren gute Erfahrungen gemacht.“
Die entsprechenden Anträge sind bis zum 15. Juli 2022 an das Kulturbüro (Peterstraße 3) zu stellen. Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Antragsformularen gibt es unter www.oldenburg.de/strukturbruecke