Sparzwang statt angemessener Finanzierung der Hochschulen? Nicht mit uns!
Pressemitteilung: AStA der Carl von Ossietzky Universität
Noch immer plant das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit einer globalen Minderausgabe der Hochschulfinanzierung von ca. 24 Millionen Euro pro Jahr. Diese Einsparungen stellen sich für sie als vermeintlich alternativlos dar, dies folgt aber eher aus neoliberaler Ideologie denn tatsächlichen sogenannten gesellschaftlichen Sachzwängen: Der Schuldenbremse wird trotz deren faktischer Aussetzung hörig gefolgt, Interessen gegenüber dem Bund nach besseren Finanzierungsmöglichkeiten offensichtlich nicht geltend gemacht. Um die Finanzierung haben sich die Hochschulen mehr und mehr selbst zu kümmern, ein Trend, der sich bereits seit Jahrzehnten z. B. an einem immer schlechteren Betreuungsschlüssel zwischen Lehrenden und Studierenden, an befristeten Arbeitsverträgen sowie an einem Anstieg der Abhängigkeit der Forschung von Drittmitteln auf 50 Prozent festmachen lässt. Die Unterfinanzierung der Hochschulen lässt sich auch an einem anderen, sehr aktuellen Beispielen festmachen: Immer wieder stehen ganze Studiengänge vor dem Aus; wie zum Beispiel die Meteorologie und Klimatologie in Hannover, deren Schließung nur durch den lauten Protest von Studierenden verhindert werden konnte. Auch an unserer Uni werden die Folgen der mangelnden Finanzierung bei vielen Problemlagen deutlich: Der Campus ist an den wenigsten Orten tatsächlich barrierefrei, die längst überfälligen Renovierungsmaßnahmen verlaufen schleppend und wurden sogar aus nicht dafür vorgesehen Mitteln finanziert. Viele für Studierende wichtige Ämter wie z. B. das Dezernat 3 sind aufgrund der knappen Stellenausstattung häufig überlastet und im Mittelbau wird mit der verstärkten Einführung von LfbA-Stellen faktisch die Einheit von Forschung und Lehre aufgehoben. Es steht zu befürchten, dass sich dies mit Einführung der globalen Minderausgabe noch weiter verstärken sind und die Schließung vormals Studiengänge betreffen wird, aus denen sich nicht unmittelbar kapitalistischer Mehrwert pressen lässt. Die genauen Folgen sind noch nicht abzuschätzen, fest steht aber: Diese Einsparungen bedeuten einen weiteren Verlust der Qualität von Studium, Lehre und Forschung.
Im Zuge dessen findet am 12. Mai niedersachenweit ein Aktionstag zur Hochschulfinanzierung statt, darunter eine große Demonstration in Hannover, organisiert vom Bündnis für studentische Belange. Deren Anliegen unterstützen wir als AStA und veranstalten deshalb zu diesem Anlass selbst eine Kundgebung. Lasst und gemeinsam der Landesregierung zeigen, was wir von ihren Ideen halten! Die Zeit des Sparens ist vorbei, die Universitäten und Hochschulen brauchen endlich mehr Geld.
Die Kundgebung findet am 12. Mai um 14 Uhr auf dem Rathausmarkt Oldenburg statt. Anbei das Hygienekonzept für die Veranstaltung:
- Die Ansteckung mit Covid-19 stellt auch auf Kundgebungen eine mögliche Gefahr dar. Im Zuge dessen gilt für die Kundgebung das folgende Hygiene- und Schutzkonzept:Die Versammlungsteilnehmenden haben dauerhaft eine geeignete und enganliegende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen*. Als gültige Masken zählen dabei FFP2- oder OP-Masken, diese sind über Mund und Nase zu tragen.
- Zwischen den Versammlungsteilnehmer:innen ist während der Kundgebung ein Abstand von jeweils mindestens 2 Metern durchgehend einzuhalten. Dafür werden auf dem Boden vorab Kreidekreuze vorbereitet, auf die sich pro Kreuz eine Person stellen kann. Betreuungsbedürftige minderjährige Kinder dürfen direkt bei ihrer Betreuungsperson stehen. Zum Redner:innenpult ist ein Abstand von 5 Metern einzuhalten. Zu unbeteiligten Passant:innen bzw. unbeteiligten Dritten ist ein Mindestabstand von 3,00 Metern einzuhalten.
- Von den Veranstaltern werden pro 10 Teilnehmer:innen je ein Ordner gestellt, die neben dem Sicherstellen des allgemeinen rechtmäßigen Ablaufs der Kundgebung auch im Besonderen für das Einhalten der oben aufgeführten Hygiene- und Schutzregeln verantwortlich sind.
- Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie für Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen glaubhaft zu machen.