Erste Ausgangssperre in Oldenburg
Seit Mitternacht gilt die “Bundes-Notbremse” des Infektionsschutzgesetzes. Das heißt zu Hause bleiben zwischen 22:00 und 5:00 Uhr. Bis 0:00 Uhr ist es aber erlaubt, im Freien allein Sport zu machen. Wohnung und Haus dürfen aber nur in Ausnahmefällen verlassen werden, zum Beispiel bei Notfällen, für die Berufsausübung oder die Versorgung von Tieren. Das alles gilt auch hier in Oldenburg – denn seit dem 16. April ist die Stadt Hochinzidenzkommune. Grund ist, dass der 7-Tage-Inzidenzwert schon seit dem 11. April durchgehend über 100 liegt.
Für Verwirrung sorgte deswegen am Mittwoch, den 21. April, ein deutlich geringer Inzidenzwert. Das Robert-Koch-Institut meldete einen Wert von 92 für Oldenburg. Die Stadt teilte jedoch mit, dass durch weitergemeldete Fälle die Inzidenz rückwirkend bei 108 lag. Ursache sei wohl gewesen, dass die festgestellten Corona-Fälle nicht in die Statistik des Landegesundheitsamtes eingeflossen seien. Die Stadt teilte zudem mit, dass sich die statistische Erfassung des Infektionsgeschehens geändert hat. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen des Bundes tritt eine veränderte Darstellung in Kraft – auf den Internetseiten der Stadt finden sich seit Freitag also nicht mehr die städtisch erfassten Infektionszahlen, sondern es wird auf das Robert-Koch-Institut als verbindliche Quelle verwiesen. Dort findet sich der aktuelle Inzidenzwert für Oldenburg – er liegt – Stand 23. April Uhr – bei 131.
So haben die beteiligten niedersächsischen Kommunen entschieden, das geplante Modellprojekt zur Öffnung der Innenstädte zu verschieben. Für den Einzelhandel in Oldenburg kann man sich die Folgen nur ausmalen – hier bleibt erst einmal gespenstisch still.