Verhütungszuschuss für Menschen mit geringem Einkommen
Bis zum 22. Lebensjahr übernehmen Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel. Wer älter ist, muss Pille, Spirale und Co. aus eigener Tasche bezahlen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist es schwierig, dies finanziell zu stemmen. Um Männern, Frauen und Paaren mit geringen finanziellen Ressourcen zu helfen, stellt die Stadt Oldenburg einen Zuschuss für Verhütungsmittel. Auf Antrag können so die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel teilweise erstattet werden.
Dazu gehören zum Beispiel hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille, die Dreimonatsspritze oder Verhütungspflaster und mechanische Verhütungsmittel wie die Spirale. Auch eine Sterilisation von Mann oder Frau und die nicht verschreibungspflichtige „Pille danach“ können bezuschusst werden.
Jede Person kann im Kalenderjahr maximal 100 Euro Zuschuss erhalten. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden 50 Prozent der Kosten für das aktuelle Rezept erstattet. Zuschussberechtigt sind Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungen, die mindestens 22 Jahre alt sind und in Oldenburg wohnen.
Der Antrag kann ganz einfach bei der Beratungsstelle pro familia unter der Telefonnummer 0441 88095 oder bei der AWO Kinder, Jugend & Familie Weser-Ems unter 0441 973770 gestellt werden.