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Home Corona

Inzidenzwert weiter über 100: Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

Theresa Wunderlich von Theresa Wunderlich
22. April 2022
in Corona, ON Top
Inzidenzwert weiter über 100: Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

Foto: Thies Engelbarts

Inzidenzwert weiter über 100: Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung

Die Stadt Oldenburg wird offiziell zur „Hochinzidenzkommune“ erklärt

Schon seit Sonntag liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Oldenburg durchgehend über 100. (Aktueller Stand: 124,2) Die Stadt musste dementsprechend heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die das tägliche Leben einschränkt. „Die erste Einschätzung, die Überschreitung sei nicht von Dauer, hat sich leider nicht bestätigt, so dass nunmehr von einem dauerhaft hohen Niveau ausgegangen werden kann“, heißt es in der Verfügung, die ab Freitag, den 16. April, in Kraft tritt.

„Im Moment sind die Inzidenzzahlen auf einem Niveau, dass wir von einer länger anhaltenden Überschreitung dieses Wertes ausgehen müssen. Das aktuelle Infektionsgeschehen lässt uns keine Wahl, wir müssen das geltende Recht in eine kommunale Allgemeinverfügung umsetzen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann in einer Pressemitteilung der Stadt. Er betont, dass impfen und testen aktuell nicht ausreiche, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Es seien in den kommenden Wochen alle Bürger:innen gefordert, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten.



Folgende Aspekte des öffentlichen Lebens ändern sich durch die neue Allgemeinverfügung:
  • Ab Montag, den 19. April, kehren die meisten Schüler:innen zurück in das Szenario C, das sogenannte „Distanzlernen“. Ausgenommen ist nur das Besuchen der Schule aufgrund von notwendigen schriftlichen Arbeiten, wie etwa Abschlussprüfungen der Jahrgänge 9 und 10, und der Unterricht in Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. In Schulkindergärten und für die Jahrgänge 1 bis 6 soll Notbetreuung gewährleistet sein.
  • Auch die Kindertagesstätten bieten nur noch Notbetreuung an, ebenfalls ab Montag.
  • In Fahrzeugen, in denen die Insassen nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen, ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Fahrer:innen sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Privat und in der Öffentlichkeit dürfen sich Personen aus einem Haushalt mit nur einer weiteren Person treffen. Auch Sport in kleinen Gruppen ist nicht mehr möglich.
  • Im Einzelhandel ist ab Freitag, den 16. April, auch der Verkauf mit Termin (Click and Meet) nicht mehr erlaubt. Lediglich die Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Drogerien, Supermärkte, Gartenfachmärkte und Buchläden dürfen öffnen.
  • Ebenso schließen schon ab morgen die Museen in der Stadt.

Um den Inzidenzwert möglichst schnell wieder senken zu können, setzt das Gesundheitsamt weiterhin auf die konsequente Nachverfolgung von Infektionsketten, sowie auf eine umfassende Quarantäneregelung.

Quellen:
  • https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/32-245/Corona/Allgemeinverfuegung_Hochinzidenz_-_15.04.2021_Endfassung.pdf
  • https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
Tags: AllgemeinverfügungCorona
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