Vom Lockdown zur Ausgangssperre
Der Corona-Virus dominiert seit mehr als einem Jahr das öffentliche Leben auf der ganzen Welt. Mittlerweile verzichten wir auf die meisten engen Kontakte, tragen Masken, sobald wir in der Öffentlichkeit sind und haben immer Desinfektionsmittel dabei. Der Virus bleibt hartnäckig. Auch wenn die Osterruhe nach großem Widerspruch von Angela Merkel wieder abgesagt wurde, versucht die Bundesregierung weiterhin Herrin der Lage zu werden. Und wenn ein Lockdown nicht hilft, muss man zu härteren Maßnahmen greifen. Für einige Kommunen in Niedersachsen heißt das aktuell: Ausgangssperre.
Neue Corona-Verordung soll Virus-Verbreitung eindämmen
Seit Ende März gelten neue Corona-Vorschriften in Niedersachsen, die Ministerpräsident Stephan Weil auf einer Pressekonferenz verkündete. Und auch wenn Oldenburg mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 69,8 vergleichsweise gut dasteht, sollten auch die Oldenburger die Regeln beachten, um das Virus endlich einzudämmen. Das öffentliche Leben in Niedersachsen müsse in den nächsten zehn bis vierzehn Tagen soweit wie irgend möglich heruntergefahren werden, erklärte Weil, „wir müssen jetzt konsequent alles uns mögliche dafür tun, um die dritte Welle zu brechen oder zumindest abzuflachen“, so der SPD-Politiker. Dabei sollen die neuen Regelungen helfen, insbesondere auch, um die gefährlichere Virusmutation B1.1.7 einzudämmen.
Die 7-Tage-Inzidenz bestimmt die Corona-Regeln
Die aktuelle Inzidenz-Zahl von Oldenburg liegt unter 100. Nach den neuen Corona-Regeln ist für diesen Fall Folgendes erlaubt:
- Ein Haushalt mit beliebig vielen Personen darf sich mit zwei weiteren Menschen aus einem Haushalt treffen – Kinder bis 14 Jahre sind nicht mit einberechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt
- Liegt die Inzidenz unter 35 dürfen sich sogar bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten treffen.
Sobald der Inzidenzwert über 100 steigt, gelten diese Landkreise und Städte als sogenannte Hochinzidenzkommunen, in denen folgende Regelungen umgesetzt werden müssen:
- Museen, Galerien und Gedenkstätten bleiben geschlossen
- Termin-Shopping ist nicht mehr erlaubt
- Wechselunterricht findet nur noch an Grundschulen, Förderschulen für geistige Entwicklung und Abschlussklassen statt. Alle anderen Schüler:innen lernen im Distanzunterricht.
- Kindergärten bieten nur eine Notbetreuung an
Ausgangssperre bei einer Inzidenz über 100
Besonders hart wird es allerdings, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dann können folgende Regelungen in Kraft treten:
- Die zuständige Behörde kann ein Betretungsverbot an „besonders stark frequentierten Orten im öffentlichen Raum“ aussprechen
- Wenn an Orten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht nicht eingehalten werden können, kann der Zutritt bzw. die Teilnahme erst nach einem negativen Corona-Schnelltest erfolgen
- Landkreise und Städte können bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 eine Ausgangssperre von 21 bis 5Uhr verhängen. Der Weg zur Arbeit und zurück als auch Arztbesuche sind natürlich ausgenommen.
Aktuell befinden sich in Niedersachsen einige Landkreise in der Ausgangssperre, zB. im Landkreis Oldenburg oder im Landkreis Cloppenburg. Ob es hilft, bleibt abzusehen.
Die aktuelle Corona-Verordnung gilt vorerst bis zum 18. April 2021.