Geflügelpest im Ammerland
In der Gemeinde Westerstede wurde am 16. März der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Aus Sicherheitsgründen musste daher eine Sperrzone in einem Radius von drei Kilometern gezogen werden. Außerdem wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 03/2021 OL zur Bildung eines Anschluss-Sperrbezirks und Anschluss-Beobachtungsgebietes in der Stadt Oldenburg ist am Donnerstag, 18. März, um 0:00 Uhr in Kraft getreten.
Die weiterhin gültige Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht für sämtliches Geflügel in der Stadt Oldenburg vom 14. November 2020, die als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest über infizierte Wildvögel in Hausgeflügelbestände (also auch in Hobbyhaltungen!) dient, bleibt davon unberührt.