Grundbesitzabgaben und Hundesteuer sind 2021 fällig
Haus-, Grundstücks- und Hundebesitzer:innen waren es in der Vergangenheit gewohnt, zum Jahresanfang einen Steuerbescheid von der Stadt Oldenburg zu erhalten. Die Stadt Oldenburg verschickte 2020 erstmalig insgesamt rund 78.500 sogenannte Dauer-Abgabenbescheide. Hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Beträge bleiben diese Bescheide über viele Jahre gleich. Die Stadt hatte auf diese Form der Steuerfestsetzung gewechselt, um Ressourcen zu schonen und Kosten zu minimieren.
2021 weicht die Stadt davon ab, da viele Bürger:innen zum ersten Zahlungstermin, dem 15. Februar 2021, nicht gezahlt hatten. Sie erhalten in den nächsten Wochen ein Erinnerungsschreiben. Die Stadt bittet, sofern der erste Betrag noch nicht überwiesen wurde, dem kurzfristig nachzukommen. Die weiteren Teilzahlungen sind zu den gesetzlich geregelten Terminen 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres zu leisten. Außerdem empfiehlt die Stadt, ein Lastschriftmandat zu erteilen, damit Fälligkeitstermine eingehalten werden und eventuellem Ärger vorgebeugt wird.
Bei Fragen ist das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter 0441 235-4444 oder servicecenter@stadt-oldenburg.de erreichbar.