Viele Senioren leben heute zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und haben dort nicht immer die Chance, eine Wohnung im Erdgeschoss oder auch Parterre zu erhalten. Gerade die Treppen sind jedoch eine große Herausforderung im Alter. Hier stellt sich die Frage, wie Barrierefreiheit erreicht werden kann. Tatsächlich ist es nicht so einfach, einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus einzubauen.
Die Problematik mit dem Fluchtweg
Oft scheitert ein Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus gar nicht daran, dass es keine Zusage für diesen gibt. Stattdessen ist das Problem eher der Fluchtweg. Eine Treppe in einem Mehrfamilienhaus ist in erster Linie ein Fluchtweg und dieser muss freigehalten werden. Bei einem sehr schmalen Treppenhaus besteht daher oft gar keine Möglichkeit, dies zu erreichen. Möchte ein Mieter gerne für den Innenbereich im Treppenhaus einen Lift haben, muss er einen Antrag beim Vermieter stellen. Dieser kann den Antrag allerdings auch ablehnen. Wichtig ist es, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn er seine Wohnung ohne den Lift nicht mehr oder nur noch unter starken Schmerzen erreichen kann. Generell ist es also von Vorteil, wenn klare Gründe dafür vorliegen, dass ein Treppenlift benötigt wird. Bei einer Mietsache oder auch einer Eigentümergemeinschaft kann dadurch deutlich besser argumentiert werden.
Wichtig ist es, dass die Treppe eine bestimmte Breite behält, damit sie als Fluchtweg genutzt werden kann. Daher wird meist nur dann einem Treppenlift zugestimmt, wenn dieser auch nach oben geklappt werden kann. Nutzer sind verpflichtet, den Treppenlift immer dann nach oben zu klappen, wenn dieser nicht benötigt wird.
Die Kostenübernahme für den Lift im Mehrfamilienhaus
Wie sieht es eigentlich mit den Kosten aus, wenn der Treppenlift durch den Vermieter genehmigt wurde? In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage, wer den Umbau finanziert. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen Treppenlift selbst zu tragen. Stattdessen kann er vom Mieter verlangen, dass dieser die Kosten selbst übernimmt. Wenn der Mieter über eine Pflegestufe verfügt, ist auch ein Antrag bei der Pflegekasse möglich. Im Rahmen des Antrages kann dann entschieden werden, ob es eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse gibt.