Oldenburg. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist auch in diesem Jahr bundesweit verboten. Dennoch ist damit zu rechnen, dass Pyrotechnik aus Altbeständen oder aus dem Ausland abgebrannt wird, um das neue Jahr zu begrüßen. Wer also im privaten Rahmen Böller und Raketen zündet, wird um einen vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und um die unbedingte Einhaltung von Sicherheitsabständen zu brandgefährdeten Gebäuden gebeten.
Verboten ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Dies soll einerseits dem Brandschutz für besonders gefährdete Gebäude dienen, andererseits auch dem Schutz vor Lärmemissionen von besonders Schutzbedürftigen, wie Kranken, alten Menschen und Kindern. Insbesondere für reetgedeckte Häuser stellt Funkenflug (nicht nur durch Feuerwerk) eine große Gefahr dar. Ein Abstand von mindestens 200 Metern sollte daher eingehalten werden. Auch in Feierlaune sollte berücksichtigt werden, dass in einem Schadensfall die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen erhebliche Schadenersatzansprüche auslösen kann.
Generell sollte in der Nähe von Krankenhäusern, Hospizen und Altenheimen mit Rücksicht auf Kranke und ältere Menschen ein zurückhaltender Umgang mit Feuerwerkskörpern, insbesondere mit Böllern, geübt werden. Auch Haustiere können leicht in Angst und Panik geraten, daher sollte in deren unmittelbarer Nähe auf Feuerwerk verzichtet werden.
Nach der niedersächsischen Corona-Verordnung dürfen sich nur noch zehn Geimpfte oder von Corona Genesene privat treffen – sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Größere Silvesterpartys wird es also nicht geben können. Ungeimpfte dürfen maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen.