Oldenburg. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Donnerstag, 16. Dezember, die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. In Niedersachsen galt seit Sonntag, 12. Dezember, die 2G-Regel im Einzelhandel.
Demnach hatten nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in den Geschäften. Um Kundschaft und Einzelhandel vom Kontrollaufwand zu entlasten, hatte die Stadt Oldenburg ein Bändchen-System eingeführt. Die Ausgabe der Armbändchen, mit der der 2G-Nachweis angezeigt werden konnte, wird eingestellt. Die Ausgabestellen auf dem Rathausmarkt, am Lefferseck und auf dem Julius-Mosen-Platz sind ab Freitag, 17. Dezember, geschlossen. Die für den 17. Dezember geplante Eröffnung einer weiteren Bändchen-Ausgabestelle in den Schlosshöfen entfällt.