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Home Corona

Ab Montag 6. Dezember, 3G-Regel in Dienstgebäuden

In Dienstgebäuden müssen ab Montag den 6. Dezember alle geimpft, genesen oder getestet sein.

pm/Oldenburg von pm/Oldenburg
3. Dezember 2021
in Corona, Oldenburg, Regional
Eingeschränktes Angebot im Bürgerbüro Nord

Foto: Thies Engelbarts

Oldenburg. Wer ab Montag, 6. Dezember, Dienstgebäude der Stadt Oldenburg betreten und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich an die 3G-Regel halten: Lediglich Menschen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind, erhalten dann noch Zutritt. Entsprechende Nachweise müssen mitgeführt werden, bei den Bürgerbüros Mitte (Pferdemarkt) und Nord (Stiller Weg) nimmt ein Ordnungsdienst Kontrollen vor. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf die aktuelle Pandemiesituation und erhöht damit den Schutz für Besucherinnen und Besucher sowie für die Beschäftigten.

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss demnach einen negativen Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist beziehungsweise einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Darüber hinaus bleibt auch die Maskenpflicht in Kraft (FFP2- oder sogenannte OP-Masken). Kinder von sechs bis 14 Jahren dürfen alternativ eine geeignete textile oder textil ähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.



Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass viele Dienstleistungen rund um die Uhr bequem am Computer, mit dem Tablet oder Smartphone nutzbar sind. Eine Übersicht gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/online-services.

Das gilt für Ratsgremien:

Auch für die Sitzungen der städtischen Ratsgremien werden Zugangsbeschränkungen eingeführt. Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Vorsitzenden können Ausschuss- und Ratsmitglieder sowie Publikum nur mit 3G-Nachweis teilnehmen. Das gilt erstmalig für den Verkehrsausschuss am 13. Dezember. Zu den vorher stattfindenden Sitzungen ist bereits eingeladen worden.

Das gilt für Museen und Sportanlagen:

Wo abweichende 2G-Regelungen bestehen, gelten diese weiterhin. Das betrifft das Horst-Janssen-Museum, den Projektraum des Stadtmuseums und das Edith-Russ-Haus. In der Artothek gilt die 3G-Regel.

Für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen gilt nach der niedersächsischen Corona-Verordnung die 2G-plus-Regel. Für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel ist die 2G-Regel anzuwenden.

Das gilt für Bibliotheken:

In der Stadtbibliothek im PFL, der Kinderbibliothek am PFL sowie den Stadtteilbibliotheken Eversten, Flötenteich, Kreyenbrück und Ofenerdiek gilt die 3G-Regel. Die Sitz-, Arbeits- und PC-Plätze stehen ab sofort nicht mehr zur Verfügung.

Das gilt für die Musikschule:

Für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und Vorschulkinder besteht keine Testpflicht. Für alle anderen gilt 3G. Bei Veranstaltungen gilt für alle ab 18 Jahren 2G-plus und FFP2-Maskenpflicht. Zudem finden Konzerte nur intern mit maximal einer Begleitperson pro Mitwirkender oder Mitwirkendem statt. Hierbei gilt für alle Maskenpflicht, und die Sitzplätze sind mit Abstand eingerichtet.

Das gilt für die Gemeinwesenarbeit und die Jugendfreizeitstätten:

In den Gemeinwesenarbeiten als kulturähnlicher Betrieb wird aktuell nach der niedersächsischen Corona-Verordnung die 2G-plus-Regelung im Innenbereich sowie 2G im Außenbereich angewandt. Es werden Kontaktdaten erhoben. FFP2-Masken müssen im Innenbereich getragen werden. Gruppenangebote mit festem und offenem Teilnehmerkreis dürfen unter Wahrung der allgemeinen Hygienehinweise stattfinden. Treffen können in geschlossenen Räumlichkeiten und im Freien stattfinden.

In den Jugendfreizeitstätten wird bei den Jugendlichen bis 27 Jahren nicht zwischen Geimpften, Genesenen und Nicht-Geimpften unterschieden. Eine telefonische Terminvergabe ist nicht notwendig, freie Plätze können unmittelbar vor Ort bei der jeweiligen Freizeitstätte erfragt werden. Auch hier gelten der Mindestabstand von 1,50 Meter sowie die Einhaltung der Hygieneregeln.

Im Kulturzentrum Rennplatz gilt derzeit 2G-plus im Bereich der Gemeinwesenarbeit. Die Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit finden weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln und des Mindestabstands statt.

Im Cadillac finden vorerst keine Veranstaltungen statt.

Das gilt bei den AWB:

Auf den Wertstoffannahmestellen des Abfallwirtschaftsbetriebes in Neuenwege und am Langenweg kommt die 3G-Regelung für Kundinnen und Kunden, die sich unter freiem Himmel bewegen, nicht zur Anwendung. Allerdings gilt ab Montag, 6. Dezember, auf den Anlagen eine Maskenpflicht. Für den Besuch des Servicebüros des AWB an der Wehdestraße gilt 3G.

Tags: 3GDienstgebäudeOldenburgRegeln
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