Verbot von Feuerwerken auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen
Der Landkreis Ammerland hat zum Verbot von Feuerwerken auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 1. Januar 2021.
„Ansammlungen in der Öffentlichkeit am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 sind ohnehin verboten, um die Infektionsgefahren zu reduzieren. Darüber hinaus untersagt der Landkreis Ammerland in Abstimmung mit den Gemeinden und der Stadt Westerstede Feuerwerk an den Orten, an denen sich in der Vergangenheit größere Gruppen von Menschen zu diesem Zweck versammelt haben“, begründet der Erste Kreisrat Thomas Kappelmann die Entscheidung.
Auf den nachfolgend genannten belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlich zugänglichen Flächen ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk untersagt: In der Gemeinde Bad Zwischenahn betrifft das Verbot die „Peterstraße“ und „In der Horst“ bis zur Einmündung „Auf dem hohen Ufer“, den Marktplatz „Am Brink“ und die Straße „Auf dem hohen Ufer“. In der Gemeinde Rastede umfasst es den Marktplatz, den Kögel-Willms-Platz, den Denkmalplatz, den Rennplatz, den Dorfplatz in Hahn-Lehmden und den Dorfplatz/Parkplatz NP-Markt in Wahnbek. In der Stadt Westerstede gilt das Verbot für den Marktplatz „Am Markt“.
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter www.ammerland.de/bekanntmachungen.