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Home Regional Oldenburg

AWB ist für den Winterdienst gerüstet

pm/Oldenburg von pm/Oldenburg
5. Dezember 2020
in Oldenburg, Pressemitteilungen, Regional
AWB ist für den Winterdienst gerüstet

Winterdienst

AWB ist für den Winterdienst gerüstet

Streumittellager gut gefüllt – Bei potentiellem Schulausfall Radio hören oder online informieren

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) der Stadt Oldenburg sieht sich gut gerüstet für die kalte Jahreszeit und den Winterdienst auf den Straßen. „Die Lagerhalle für Streumittel ist mit rund 400 Tonnen gefüllt, und Nachlieferungen werden im Bedarfsfall kurzfristig geordert“, sagt AWB-Betriebsleiter Volker Schneider-Kühn.

Bei Schnee und Eisglätte sind je nach Bedarf acht große und neun kleinere Räum- und Streuwagen sowie weitere verschiedene Einsatzfahrzeuge unter Federführung des AWB im Einsatz. Rund 120 in Bereitschaft befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste Straßenunterhaltung und Stadtgrünpflege sowie des AWB werden je nach Wetterlage mobilisiert. Im vergangenen Winter hatte der AWB rund 240 Tonnen Streumittel verbraucht.



Rechtlich notwendig ist Winterdienst auf gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Stellen auf Fahrbahnen und Radwegen sowie auf Fußgängerüberwegen. Bei Schnee und Glätte räumt der AWB ab 5 Uhr morgens Fahrbahnen und Radwege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung. Darüber hinaus werden Fahrbahnen und Radwege der Ausfallstraßen sowie wichtiger innerstädtischer Verbindungsstraßen, wesentliche Strecken der VWG-Buslinien und Schulbuslinien geräumt und gestreut.

© Stadt Oldenburg

Besonders wichtig sind auch kritische Bereiche wie die Amalienbrücke oder die Unterführung an der Ammerländer Heerstraße. In den späteren Abendstunden (ab circa 20 Uhr) und in nachgeordneten Straßen wird kein Winterdienst ausgeführt.

Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen von der Eigentümerin oder dem Eigentümer dieses Grundstücks in einer Breite von mindestens 1,5 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, ist ein 1,5 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen. Mieterinnen und Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sollten bei der Vermieterin oder dem Vermieter beziehungsweise bei der Hausverwaltung nachfragen, wer den Winterdienst erfüllen muss.

Es gilt der Grundsatz: Erst räumen – dann gegebenenfalls streuen. Um die Umwelt zu schonen, ist Streusalz nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Grundsätzlich sollte mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden. Dabei ist der Winterdienst montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr vorzunehmen und bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.

Wenn es nachts stark geschneit oder sich Glatteis gebildet hat, prüfen Feuerwehr, Polizei und VWG, ob die Schule wie gewohnt beginnen kann oder ob es zu gefährlich ist, die Schülerinnen und Schüler loszuschicken. Können die Busse nicht fahren, kann auch die Schule nicht wie gewohnt beginnen. Die Stadt Oldenburg gibt in diesem Fall über Radiostationen und andere Medien sowie über www.oldenburg.de und die KATWARN-APP (online unter www.oldenburg.de/katwarn) bekannt, dass die Schülerinnen und Schüler erst zur dritten Stunde erscheinen müssen. Üblicherweise wird dies am frühen Morgen entschieden. Bürgerinnen und Bürger können sich in solchen Fällen ebenso über das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444 informieren.

Tags: AWBWinterWinterdienst
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