Landrat korrigiert NWZ
Landrat stellt klar: Frist zur Entscheidung über die Reduzierung der Anzahl der Kreistagsabgeordneten keineswegs verpasst
„Leider nicht korrekt recherchiert“, kommentiert Landrat Jörg Bensberg einen Bericht der Nordwest-Zeitung vom 1. Dezember 2020, der die angebliche Möglichkeit der Verkleinerung des Kommunalparlaments durch eine Kreistags-Entscheidung ein Jahr vor Ende der laufenden Wahlperiode zum Thema hat. Hintergrund ist, dass die Anzahl der Abgeordneten im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG, § 46 Abs. 2) festgelegt ist: Ab der Bevölkerungszahl von 125 001 beträgt sie 50 Abgeordnete, bis zu dieser Grenze sind 46 Abgeordnete zu wählen. Der Landesgesetzgeber hat damit den Regelfall festgelegt.
Dieser Bericht in der NWZ veranlasst den Landrat zur Richtigstellung einiger dort getroffener Aussagen: „Richtig ist, dass der Kreistag des Landkreises Ammerland nach § 46 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eine Entscheidung zur Verringerung der Anzahl der Abgeordneten um zwei, vier oder sechs Abgeordnete für die nächste allgemeine Wahlperiode durch Satzung treffen kann. Entgegen der Berichterstattung in der NWZ ist diese Entscheidung allerdings spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode zu treffen. Der Kreistag hätte daher spätestens am 13. März 2020 darüber entscheiden müssen, aufgrund der Terminfestlegung wäre der Kreistag am 5. Dezember 2019 zeitlich geeignet gewesen. Die Information des Landesamtes für Statistik Niedersachsen, dass die Bevölkerungszahl im Landkreis Ammerland 125 000 erreicht hat, haben wir aber erst mit der Veröffentlichung des Statistischen Monatsheftes 10 von Oktober 2020 (Bevölkerungszahl zum 31.03.2020) offiziell zur Kenntnis bekommen. Insofern kann keine Rede davon sein, dass hier eine Frist verpasst worden ist.“
Landrat Jörg Bensberg ergänzt: „Der guten Ordnung halber teile ich noch mit, dass der in dem Artikel genannte Landkreis Oldenburg seit der Wahl 2016 die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vorgegebene Anzahl von Kreistags-Abgeordneten aufweist, also ebenfalls keine Beschränkung beschlossen hat.“