Oldenburg. In Deutschland haben inzwischen rund 65 Prozent der Menschen mindestens eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, gut 60 Prozent der Bevölkerung sind bereits vollständig geimpft. Vor kurzem flammte dementsprechend die Diskussion auf, inwieweit es mit dem öffentlichen Leben weitergehen kann, und ob Lockerungen für geimpfte Personen – auch juristisch gesehen – möglich, wenn nicht sogar notwendig sind. Das hängt auch mit der Entscheidung zusammen, dass am 11. Oktober das vom Bund übernommene kostenlose Bürgertestprogramm endet.
Seit dem 23. August gilt außerdem ab bestimmten Richtwerten die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet: In bestimmte Innenräume darf nur hinein, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Alle Personen, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind, müssen einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Tests vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler:innen, die in einem schulischen Rahmen regelmäßig getestet werden. Noch enger gefasst würde es mit der 2G-Regel, bei der nur geimpfte und genesene Personen Zutritt hätten. Für Aufruhr sorgte eine optionale 2G-Regelung in Hamburg, die seit vergangenem Samstag Gastronomie- und Kulturangebote mit weniger Corona-Einschränkungen möglich macht – ob ein Unternehmen daran teilnehmen wollte, konnte es freiwillig entscheiden. Daraufhin entbrannte eine Debatte um die Legitimität eines Ausschlusses von getesteten Personen.
Öffentliches Leben nur noch für Geimpfte und Genesene?
Befürworter sagen: Diejenigen, die in den letzten 1,5 Jahre ihre bürgerliche Pflicht erfüllt haben, sich isoliert und anschließend impfen lassen haben, sollten nicht noch länger mit Einschränkungen leben müssen. Vor allem dieser Tweet scheint einen passenden Vergleich gefunden zu haben: „Wir haben in Deutschland auch keinen Führerscheinzwang. Aber wenn du Auto fahren willst, musst du halt einen Führerschein machen“. Kritiker sehen aber in der 2G-Regelung eine Impfpflicht durch die Hintertür, denn dann hätten nur geimpfte und genesene Personen Zugang zu Veranstaltungen oder ähnlichem. Droht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Geimpft gegen Nicht-Geimpft?
Auch aus Wirtschaft und Gesellschaft gab es bereits erste Äußerungen zu diesem Thema. So äußerte sich der Arbeitgeberpräsident NRWs, Arndt Kirchhoff, gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger, dass es sicherlich eine 2G-Regelung in weiten Teilen des öffentlichen Lebens geben würde (). Auch für Betriebe sei dies notwendig. Zwar könne ein Unternehmen seine Beschäftigten nicht zum Impfen zwingen, jedoch empfiehlt der Verband dringend, sich impfen zu lassen, um Kolleg:innen, Arbeitgeber:innen und Kund:innen zu schützen. Ebenso spricht sich der Geschäftsführer des Dehoga Landesverbands Niedersachsen Rainer Balke für eine 2G-Regel aus – dies sei besser, als bei steigenden Zahlen wieder in den Lockdown zu gehen. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht habe keine Bedenken, was die Umsetzung einer 2G-Regelung angeht.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnt, dass aktuell eine stille Durchseuchung unter Kindern und Jugendlichen stattfinde. Das Hamburger 2G-Modell sieht er als Anreiz, um mehr Menschen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen, und Kinder und Familien zu schützen.
2G-Regel zum Feiern – auch hier in Oldenburg
Auch hier in Oldenburg könnte das Thema bald zur Debatte werden – gerade, wenn es um die Clubkultur geht. Das Cubes (Baumgartenstraße 3) wagte gestern einen Vorstoß und gab über die sozialen Medien bekannt, am 03. September seine Türen wieder zum Feiern zu öffnen – und zwar nur für Geimpfte und Genesene und mit weitgreifenden Maßnahmen. Im Detail heißt das, dass man sich über einen Online-Anbieter ein Ticket kaufen und am Einlass seinen (digitalen) Impfausweis oder eine Genesenenbescheinigung vorlegen muss. Das bedeutet gleichzeitig, dass im Club selbst keine Maskenpflicht besteht – es darf also ohne Mund-Nasen-Bedeckung getanzt und gefeiert werden. Ebenso muss man sich mit Hilfe der Luca-App zur Kontaktverfolgung einloggen, eine analoge Nachverfolgung wird nicht mehr angeboten. Ähnliche Regeln gelten bereits seit dem 27. August im Amadeus (Mottenstraße 21).